Juleica
Einführung
Zum 01.01.1999 wurde bundesweit die Juleica eingeführt. Die Jugendleiter/in-Card soll das Interesse an dem mancherorts in Vergessenheit geratenen Ausweis wiederbeleben und die jugendpolitisch Verantwortlichen dazu anregen, Unterstüzungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter einzuführen bzw. auszubauen. Die Grundlage dazu wurde durch eine Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden im November 1998 geschaffen.
Alle Informationen zur Juleica gibt es unter www.juleica.de.
Die Voraussetzungen zum Erhalt einer Juleica über das Landesjugendwerk BW findest Du hier.
Antrag
Die Juleica kann online über die Internetseite www.juleica.de beantragt werden.
Mit dem folgenden Link kommst Du zum Portal und das Landesjugendwerk ist als Träger schon vorausgewählt: Juleica-Antragslink für den Träger Landesjugendwerk BW des BFP KdöR
Eine Hilfestellung zum Antragsprozess findest Du hier (Stand 08/2022).
Material
- JULEICA-Voraussetzungen (PDF)
- JULEICA-Merkblatt zur Beantragung (PDF), Stand 08/2022
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wo kann ich die Juleica beantragen?
Über das Juleica-Portal.
Bei der erstmaligen Beantragung musst Du Dich registrieren.
Mit dem folgenden Link kommst Du zum Portal und das Landesjugendwerk ist als Träger schon vorausgewählt:
Juleica-Antragslink für den Träger Landesjugendwerk BW des BFP KdöR
Was benötige ich um die Juleica erstmals zu beantragen?
- Nachweis über die Juleica-Ausbildung mit mind. 30 Zeitstunden
- Seminar zur Prävention sexualisierter Gewalt und zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre bei Beantragung)
- Bestätigung der Gemeinde, dass Du in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv tätig bist
Wo kann ich eine Verlängerung der Juleica beantragen?
Über das Juleica-Portal.
Mit dem folgenden Link kommst Du zum Portal und das Landesjugendwerk ist als Träger schon vorausgewählt:
Juleica-Antragslink für den Träger Landesjugendwerk BW des BFP KdöR
Melde Dich an und beantrage die Verlängerung.
Was benötige ich für eine Verlängerung der Juleica?
- Nachweis über einen oder mehrere Fortbildungstage mit insgesamt 8 Zeitstunden
- Bestätigung Deiner Gemeinde, dass Du in der Kinder- und Jugendarbeit (weiterhin) aktiv tätig bist
- Erste-Hilfe-Kurs
Der Erste-Hilfe-Kurs wird laut den Juleica-Standards empfohlen. Das LJW verlangt mind. bei jedem zweiten Antrag einen Nachweis.
Wie lange darf die Juleica-Ausbildung zum Zeitpunkt der Beantragung zurückliegen?
Die Absolvierung der Ausbildung und die Beantragung der Juleica sollen zeitnah erfolgen; mind. jedoch innerhalb von drei Jahren.
Liegt die Ausbildung länger als drei Jahre zurück, ist eine Fortbildung von mind. 8 Zeitstunden nachzuweisen, die innerhalb der letzten drei Jahre absolviert sein muss.
Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs?
Ja, für die erstmalige Ausstellung ist ein Erste-Hilfe-Kurs zwingend erforderlich. Der Kurs darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Der Erste-Hilfe-Kurs soll bei einem anerkannten Träger besucht und werden und auf die Zielgruppe abgestimmt sein; mindestens jedoch sechs Zeitstunden Erste-Hilfe-Grundausbildung beinhalten.
Der Erste-Hilfe-Kurs kannst Du bei allen anerkannten Trägern machen, z.B DRK oder ASB. Ein Online-Kurs wird nicht anerkannt.
Was kostet die Juleica?
Das Landesjugendwerk BW erhebt mit der Genehmigung für die Bearbeitung eine Gebühr von 15 Euro.
Welche Vergünstigungen habe ich mit der Juleica?
Es gibt Vergünstigungen, die Du in Anspruch nehmen kannst.
- Eine Übersicht findest du hier.
- Zuschuss zum Kauf einer Bahncard; den Antrag bitte an das Landesjugendwerk schicken und nicht direkt zum Ministerium, da die Voraussetzungen zum Erhalt noch durch uns bestätigt werden müssen.
- Du kannst in Deiner Kommune nach Vergünstigungen anfragen (z.B. freie Eintritte in Schwimmbad oder Museen…)
Anschrift
Landesjugendwerk des BFP
Baden-Württemberg
Winkelriedstr. 5a
76185 Karlsruhe
Verantwortlich für den Inhalt:
Simon Jocham
Mail: info@ljw-bw.de
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Spendenkonto*
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN:
DE39 3702 0500 0008 7886 00
* Das Landesjugendwerk Baden-Württemberg ist vom Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg als besonders förderungswürdig anerkannt. Es ist Teil des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Die Finanzierung erfolgt durch freiwillige, regelmäßige Zuwendungen der einzelnen Mitglieder und durch Spenden. Spenden können beim Finanzamt geltend gemacht werden.



