Praxis

Hier geht es um die praktische Seite der Jugendarbeit

An dieser Stelle findet ihr Informationen, Links und Downloads rund um die praktischen Seiten der Jugendarbeit. Weiterführende Informationen zum LJ-Plan (Förderung durch Zuschüsse) und zur Jugendleitercard, findet Ihr auf Grund ihrer Wichtigkeit im interaktiven “Landesjugend-Plan” und unter “Juleica” in den gleichnamigen Menüpunkten (oben).

Versicherungen

  • Handbuch der ECCLESIA-Versicherungsdienste
    • Das informative Handbuch der ECCLESIA-Versicherungsdienste kann kostenlos über die Homepage der Ecclesia-Versicherungen per Email bestellt werden. Das “Handbuch für die Verantwortlichen im Bereich der Jugendarbeit und für die Durchführung von Freizeit- und Ferienmaßnahmen” enthält Hilfestellungen zur Haftpflichtversicherung, zur Unfallversicherung und vielen Spezialfragen.
  • Versicherungsschutz im Ehernamt
    • Eine Informationsbroschüre (PDF) in Zusammenarbeit mit der Initiative „für mich, für uns, für alle“ (Deutscher Sparkassen- und Giroverband) und dem Verband öffentlicher Versicherer.

Rechtsfragen

  • Sonderurlaub
    • Leiter/innen und verantwortliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb des Landesjugendwerks haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Gewährung von Sonderurlaub bis zu 10 Arbeitstagen für max. 3 Veranstaltungen jährlich.
      Bediensteten des Landes Baden-Württemberg wird während des Sonderurlaubs die Vergütung weiter gewährt. Der Landtag hat empfohlen, für die Bediensteten von Gemeinden, Städten und anderen Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts in gleicher Weise zu verfahren. Privatbetriebe sind nicht verpflichtet, während des Sonderurlaubs die Vergütung weiter zu zahlen. Zur Übernahme der Sozialversicherungskosten sind sie jedoch in jedem Fall verpflichtet. Für Beamte, Wehr- und Zivildienstleistende besteht eine gesonderte Regelung zum Sonderurlaub.
      Der Sonderurlaub kann in Anspruch genommen werden für Ausbildungslehrgänge, Schulungsveranstaltungen, Tagungen, für die Mitarbeit bei Zeltlagern und Freizeiten und für andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Jugendveranstaltungen. Die Anträge müssen spätestens ein Monat vor Antritt des Sonderurlaubs beim Arbeitgeber eingereicht werden. Sie müssen vom Träger der Maßnahme gestellt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, können ihre Sonderurlaubsanträge über das Landesjugendwerk oder einer Mitgliedsgruppe erhalten.
      Weitere Infos Simone Wagner: info@ljw-bw.de. Weiteres Material zum Thema (PDF): Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit vom 20.11.2007.
  • Altersgrenze
    • Eine nach Lebensaltern geordnete Sammlung (PDF) von Rechtsfolgen und -lagen.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Hier findet Ihr Materialien zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).

  • Zunächst den Flyer (PDF), der auch als Print-Version von interessierten Einsatzstellen bestellt werden kann. Auf der Rückseite ist Raum für eigene Einträge
  • FSJ Konzeption (PDF): Informationen zu Zielsetzung, Inhalten, Ablauf, Leistungen und vielem mehr.
  • Ihr wollt eine Einsatzstelle gründen? Dann findet hier alle wichtigen Informationen (PDF).
  • Abschließend der Flyer zum Europäischen Freiwilligendienst (PDF): EU-Bürger zwischen 18 und 30 Jahren, haben die Gelegenheit, für einen begrenzten Zeitraum in einem europäischen oder außereuropäischen Land eine gemeinnützige Tätigkeit in sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Bereichen auszüben. Details bei Mausklick auf das PDF-Symbol (links).

Pädagogik

Ein paar Informationen/Downloads zum Thema

  • Rollen innerhalb der Gruppe: Gruppenmitglieder übernehmen bestimmte Rollen und Funktionen. Oft werden ihnen auch unausgesprochen Rollen zugeschrieben. Welche Rollen gibt es in deiner Gruppe? Ein Arbeitspapier (PDF).
  • Zum Begriff „Gender Mainstreaming“ gibt es zahlreiche Diskussionen und unterschiedliche Definitionen. Ein Grundlagenpapier (PDF).

Anschrift

Landesjugendwerk des BFP
Baden-Württemberg
Winkelriedstr. 5a
76185 Karlsruhe

Verantwortlich für den Inhalt:
Simon Jocham

Mail: info@ljw-bw.de

Mitglieder

ONE Movement

Royal Rangers

Kinderforum

Kinder-Komitee

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Spendenkonto*

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 660 205 00
Kto.-Nr. 878860
IBAN: DE90 6602 0500 0008 7886 00

* Das Landesjugendwerk Baden-Württemberg ist vom Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg als besonders förderungswürdig anerkannt. Es ist Teil des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Die Finanzierung erfolgt durch freiwillige, regelmäßige Zuwendungen der einzelnen Mitglieder und durch Spenden. Spenden können beim Finanzamt geltend gemacht werden.