Juleica
Einführung
Zum 01.01.1999 wurde bundesweit die Juleica eingeführt. Die Jugendleiter/in-Card soll das Interesse an dem mancherorts in Vergessenheit geratenen Ausweis wiederbeleben und die jugendpolitisch Verantwortlichen dazu anregen, Unterstüzungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter einzuführen bzw. auszubauen. Die Grundlage dazu wurde durch eine Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden im November 1998 geschaffen.
Termine
Unser aktuelles Kursangebot findest du unter “Termine”.
Gerne bieten wir aber auch einen JuLeiCa-Kurs in Deiner Gemeinde/Jugendgruppe an. Setz Dich bei Interesse gerne mit Martina Bischoff (Email) in Verbindung.
WICHTIGER HINWEIS ZU JULEICA:
Die Juleica kann online über die Internetseite www.juleica-antrag.de beantragt werden. Infos dazu gibt es unter www.juleica.de.
Material
- JULEICA-Info (PDF): Informationen zu Geschichte, Sinn und Zweck der Jugendleiter/Jugendleiterinnen-Card
- JULEICA-Voraussetzungen (PDF)
- JULEICA-Leitfaden (Auszug) PDF, Stand 01/2011
- JULEICA-Merkblatt zur Beantragung (PDF), Stand 08/2022
- JULEICA-Flyer: Schritt für Schritt zur neuen Juleica (PDF)
Anschrift
Landesjugendwerk des BFP
Baden-Württemberg
Winkelriedstr. 5a
76185 Karlsruhe
Verantwortlich für den Inhalt:
Simon Jocham
Mail: info@ljw-bw.de
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Spendenkonto*
BLZ 660 205 00
Kto.-Nr. 878860
IBAN: DE90 6602 0500 0008 7886 00
* Das Landesjugendwerk Baden-Württemberg ist vom Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg als besonders förderungswürdig anerkannt. Es ist Teil des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Die Finanzierung erfolgt durch freiwillige, regelmäßige Zuwendungen der einzelnen Mitglieder und durch Spenden. Spenden können beim Finanzamt geltend gemacht werden.