Landesjugendplan BW (LJP BW)
Das Landesjugendwerk BW des BFP KdöR ist seit 1983 Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung.
Daher können alle Mitglieder im Landesjugendwerk BW Zuschüsse über den Landesjugendplan BW erhalten.
Der Landesjugendplan
Alle Regelungen zu den Zuschüssen sind in der Verwaltungsvorschrift (VwV) vom 23.11.2021 enthalten. Darin findest Du im Allgemeinen Teil u.a. Ausführungen zu den Themen
- Verwendungszweck (Tz. 1.1)
- fachliche und rechtliche Grundlagen (Tz. 1.2)
- Zuwendungsempfänger (Tz. 1.3)
- Zuwendungsvoraussetzungen und der Form und Höhe der Zuwendung (Tz. 1.4)
- Sonstige Zuwendungsbestimmungen (Tz. 1.5)
- Antragsverfahren (Tz. 1.6)
- Datenschutz (Tz. 1.7)
- Bewilligungsverfahren (Tz. 1.8)
und im besonderen Teil die einzelnen Fördermöglichkeiten. Unter Fördermöglichkeiten werden Dir die Wichtigsten vorgestellt.
Publikationsverpflichtung
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, alle an der Maßnahme beteiligten Personen sowie bei Veröffentlichungen, Veranstaltungen oder sonstigen Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Maßnahme mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert wird. Dazu ist auf allen nach dem Bewilligungszeitpunkt erstellten Unterlagen insbesondere Publikationen, Teilnahmebestätigungen, Rechnungen etc. folgender Zusatz anzubringen:
Unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mittel des baden-württembergischen Staatshaushalts, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Zeitpunkt der Beantragung
Zuschüsse aus dem LJP sind bis spätestens 15.03. des laufenden Jahres der Durchführung beim Landesjugendwerk BW zu beantragen. Zu beachten ist, dass der Antrag vor Beginn der Durchführung der Maßnahme beim Landesjugendwerk BW eingereicht werden muss; ggf. entsprechend vor dem 15.03. des laufenden Jahres der Durchführung.
Den Gesamtantrag stellen wir, das Landesjugendwerk BW, bis zum 31.03. des laufenden Jahres beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe.
Fördermöglichkeiten
Jugenderholung (Tz. 2 der VwV)
Ausführliche Informationen findest Du in der Textziffer 2 der VwV und in den FAQs der Homepage des Jugendarbeitsnetzes.
Jugenderholungsmaßnahmen (Tz 2.1 VwV)
Das Wichtigste…
- Gefördert werden pädagogische Betreuungspersonen mit einem Tagessatz bis zu 25,00 Euro.
- Mit der Gewährung des Betrags sind auch Beschaffungen und Reparaturen von Zeltlagerausstattungen abgedeckt. Für diesen Zweck dürfen Rücklagen gebildet werden. Der Zuführungsbetrag darf ein Viertel des Zuschusses nicht übersteigen.
- Der Betreuungsschlüssel liegt bei 5:1. Eine Hilfstabelle findest Du hier.
- Die Teilnehmenden müssen zu mehr als 50% aus BW kommen. Liegt die Quote unter 50% werden nur die BW-Teilnehmenden bezuschusst.
- Mindestens 5 Teilnehmende, die mindestens sechs Jahre und noch nicht 27 Jahre alt sind (es wird auf das Geburtsjahr abgestellt)
- Dauer: mindestens 4 Tage, maximal 21 Tage
- Betreuungspersonen müssen für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein (ab 2026).
Formularübersicht
| Formulare | Ausfüllhilfe | Frist (dem LJW gegenüber) |
| A21-1 | Ausfüllhilfe zum A21-1 | spätestens 15.03. des laufenden Jahres |
| V21-1 | Ausfüllhilfe zum V21-1 | Zeitnah nach der Durchführung der Maßnahme; spätestens 4 Wochen danach. |
Förderung finanziell schwächer gestellte Teilnehmende (Tz. 2.2 VwV)
Das Wichtigste…
- Der Tagessatz beträgt bis zu 25,00 Euro für die Teilnehmende/den Teilnehmenden.
- Laut der FAQ-Liste gibt es eine Orientierungshilfe des Landesjugendrings, die sich nach dem durchschnittlichen Familieneinkommen richtet (Familieneinkommen 60% oder weniger = finanziell schwächer gestellt).
| Formulare | Ausfüllhilfe | Frist (dem LJW BW gegenüber) |
|
hilfsweise |
|
spätestens 15.03. des laufenden Jahres; spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme;
liegt der A22-1 zur Antragsfrist noch nicht vor kannst Du hilfsweise den A22 für den Antrag verwenden. |
| V22-1 | Ausfüllhilfe zum V22-1 | Zeitnah nach der Durchführung der Maßnahme; spätestens 4 Wochen danach. |
Infos noch zum Schluss
- Die Buchstaben der Formulare stehen für
A= Antrag
V= Verwendungsnachweis
- Die Nummer spiegelt jeweils die Textziffer der VwV wider.
Beispiel: A21-1 -> Antrag für Jugenderholungsmaßnahmen (Tz. 2.1 der VwV)
Alle Anträge und Verwendungsnachweise sind an Zuschuesse[a]ljw-bw.de zu senden.
| Bezeichnung Betreff | RR-Stamm-Nr. – Zuschüsse 20xx – Antrag |
| Beispiel | RR 7 – Zuschüsse 2025 – Antrag/Verwendungsnachweis |
| Bezeichnung Datei | Lfd. Nr. – Formularnummer – RR-Stamm-Nr. – Maßnahme |
| Beispiel | 1 – A21-1 – Sommercamp / V21-1 – RR 7 – Sommercamp |
Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet.
Außerschulische Jugendbildung (Tz. 3 der VwV)
Ausführliche Informationen findest Du in der Textziffer 3 der VwV und in den FAQs. In dieser Checkliste findest Du Ausführungen, um die Maßnahmen besser unterscheiden zu können.
Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleitenden (Jugendleiterlehrgang) (Tz. 3.1 VwV)
Das Wichtigste…
- Die Maßnahme richtet sich an die Leitenden/Mitarbeitenden.
- Es werden nur Maßnahmen gefördert, die ihr selbst veranstaltet. „Nur“ die Teilnahme an einem Lehrgang wird nicht bezuschusst.
- Tagessatz bis zu 25,00 Euro je teilnehmender Person
- vollen Tagessatz bei mind. 5 Stunden
- halben Tagessatz bei mind. 2,5 Stunden
- Mindestalter Teilnehmende: 14 Jahre; keine Altersobergrenze
- Förderung bis zu 21 Tage
- Es müssen Kosten entstehen, die mit dem Zuschuss gedeckt werden sollen (unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 10%).
- Lehrgänge sollen grundsätzlich in BW stattfinden; falls nicht, ist dies zu begründen.
| Formulare | Ausfüllhilfe | Frist (dem LJW gegenüber) |
|
Geplantes Programm als Stundenplan |
spätestens 15.03. des laufenden Jahres | |
|
Durchgeführtes Programm als Stundenplan |
Zeitnah nach der Durchführung der Maßnahme; spätestens 4 Wochen danach. |
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen (Tz. 3.2 VwV)
Das Wichtigste…
- Die Maßnahme richtet sich direkt an die Kinder und Jugendlichen.
- Tagessatz bis zu 25,00 Euro je teilnehmender Person
- vollen Tagessatz bei mind. 5 Stunden
- halben Tagessatz bei mind. 2,5 Stunden
- Es müssen Kosten entstehen, die mit dem Zuschuss gedeckt werden sollen.
- Sollen grundsätzlich in BW stattfinden; falls nicht, ist dies zu begründen
- Abweichungen von der Altersgrenze (6 bis 27 Jahre) von bis zum 20% sind zulässig.
| Formulare | Ausfüllhilfe | Frist (dem LJW gegenüber) |
|
Geplantes Programm als Stundenplan |
spätestens 15.03. des laufenden Jahres | |
|
Durchgeführtes Programm als Stundenplan |
Zeitnah nach der Durchführung der Maßnahme; spätestens 4 Wochen danach. |
Projekte mit Bildungscharakter (Tz. 3.3 VwV)
Das Wichtigste…
- Die Maßnahme richtet sich direkt an die Kinder und Jugendlichen.
- Abweichungen von der Altersgrenze (6 bis 27 Jahre) von bis zum 20% sind zulässig
- Haben ein Bildungsziel und einen definierten Projektzeitraum
- Muss in einem Bildungskonzept oder Maßnahmenprogramm beschrieben werden.
- Anteilsfinanzierung bis zu 50% der notwendig anerkannten Gesamtkosten; begrenzt auf 5.000 Euro
- Ein Projekttag soll mind. 5 Stunden dauern; max. 14 Projekttage werden gefördert (Tage müssen nicht aneinanderhängen).
| Formulare | Ausfüllhilfe | Frist (dem LJW gegenüber) |
| A33-1 | Ausfüllhilfe zum A33-1 | spätestens 15.03. des laufenden Jahres |
| V33-1 | Ausfüllhilfe zum V32-1 | Zeitnah nach der Durchführung der Maßnahme; spätestens 4 Wochen danach. |
Infos noch zum Schluss
- Die Buchstaben der Formulare stehen für
A= Antrag
V= Verwendungsnachweis
- Die Nummer spiegelt jeweils die Textziffer der VwV wider.
Beispiel: A31-1 -> Antrag für Aus- und Fortbildungen Jugendleitende (Tz. 3.1 der VwV)
Alle Anträge und Verwendungsnachweise sind an Zuschuesse[a]ljw-bw.de zu senden.
| Bezeichnung Betreff | RR-Stamm-Nr. – Zuschüsse 20xx – Antrag |
| Beispiel | RR 7 – Zuschüsse 2025 – Antrag/Verwendungsnachweis |
| Bezeichnung Datei | Lfd. Nr. – Formularnummer – RR-Stamm-Nr. – Maßnahme |
| Beispiel | 1 – A31-1 – Jugendleiterlehrgang / V31-1 – RR 7 – Jugendleiterlehrgang |
Alle Formulare auf einen Blick
| Jugenderholung | Jugenderholungsmaßnahme | A21-1 | V21-1 | |
| Finanziell schwächer Gestellte | A22-1 | V22-1 | Hilfsweise A22 als Antrag, wenn A22-1 noch nicht vorliegt. | |
| Außerschulische Jugendbildung | Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleitenden | A31-1 | V31-1 | Programm als Stundenplan |
| Themenorientierte Bildungsmaßnahme | A32-1 | V32-1 | Programm als Stundenplan | |
| Projekte mit Bildungscharakter | A33-1 | V33-1 | Bildungskonzept bzw. Maßnahmenprogramm |
Anschrift
Landesjugendwerk des BFP
Baden-Württemberg
Winkelriedstr. 5a
76185 Karlsruhe
Verantwortlich für den Inhalt:
Simon Jocham
Mail: info@ljw-bw.de
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DE39 3702 0500 0008 7886 00
* Das Landesjugendwerk Baden-Württemberg ist vom Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg als besonders förderungswürdig anerkannt. Es ist Teil des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Die Finanzierung erfolgt durch freiwillige, regelmäßige Zuwendungen der einzelnen Mitglieder und durch Spenden. Spenden können beim Finanzamt geltend gemacht werden.



